Urteil Kosten der Immissionsmessung
Schlagworte
Kosten der Immissionsmessung; Etagenheizung; Kostenabwälzung; Betriebskosten
Leitsatz
1. Die Kosten der Messungen von Immissionen dürfen auch bei Gasetagenheizungen im preisgebundenen Altbau auf den Mieter abgewälzt werden.
2. Werden die Wartungsarbeiten an einer Etagenheizung im Auftrage des Vermieters durchgeführt, so kann der Vermieter vom Mieter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.
3. Immissionsmeßgebühren sind dergestalt weiterzugeben, daß jedem Mieter die für seine Wohnung unmittelbar entstehenden Kosten aufgebürdet werden.
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