Urteil Kosten der Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen als Betriebskosten
Schlagworte
Kosten der Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen als Betriebskosten
Leitsatz
Kosten der Druckdichtigkeitsprüfung der Gasleitung vom Hauptanschluß/Hauptzähler zur Gasetagenheizung sind umlegbare Betriebskosten nach § 2 Nr. 4 d BetrKV (Nr. 4 d Anl. 3 zu § 27 II. BV).
(Leitsatz der Redaktion)
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