Urteil Kosten bei Rücknahme der Beschlußanfechtung


Schlagworte

Kosten bei Rücknahme der Beschlußanfechtung

Leitsätze

1. Werden bei gerichtlicher Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen die Anfechtungsanträge zurückgenommen, so ist die Entscheidung über die Gerichtskosten und eine etwaige Erstattung außergerichtlicher Kosten nach billigem Ermessen vorzunehmen,wobei die mutmaßlichen Erfolgsaussichten des Anfechtungsverfahrens zu berücksichtigen sind.

2. Es begegnet regelmäßig rechtlichen Bedenken, die Kosten eines erfolgreichen Beschlußanfechtungsverfahrens einzelnen Beteiligten aufzuerlegen, die in dem gerichtlichen Verfahren die Eigentümerbeschlüsse verteidigt haben, vielmehr sind die Kosten bei ungewissem Verfahrensausgang dem Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft aufzubürden.

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