Urteil Kosten für Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen, nur eingeschränkt als Betriebskosten umlegbar
Schlagworte
Kosten für Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen, nur eingeschränkt als Betriebskosten umlegbar
Leitsätze
1. Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der gasführenden Innenleitungen sind sonstige Betriebskosten.
2. Auf den Mieter umlegbar sind sie nur bei Vereinbarung oder vorheriger Erklärung des Vermieters.
(Leitsätze der Redaktion)
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