Urteil Kosten
Schlagworte
Kosten; außergerichtlich; Erledigung; übereinstimmend; Beschwerdeverfahren; Hauptsacheerledigung
Leitsatz
In den Fällen der übereinstimmenden Erledigterklärung ist über die Kosten nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei vor allem auf den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens ohne Hauptsacheerledigung abzustellen ist. Grundsätzlich entspricht es in solchen Fällen billigem Ermessen, die außergerichtlichen Kosten jedenfalls des Beschwerdeverfahrens demjenigen aufzuerlegen, der voraussichtlich unterlegen wäre.
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