Urteil Korrektur einer fehlerhaften Kostenentscheidung, pauschaler Gegenstandswert
Schlagworte
Korrektur einer fehlerhaften Kostenentscheidung, pauschaler Gegenstandswert
Leitsatz
Die Gerichtskostenfreiheit und die Normierung eines unabhängig von der Zahl und dem Wert der jeweils betroffenen Vermögensgegenstände pauschalen Gegenstandswertes von 5.000 Euro in § 6 Abs. 3 VZOG sollen erkennbar gewährleisten, dass die Beteiligten bei Streitigkeiten um die Zuordnung zahlreicher oder wertvoller Vermögensgegenstände nicht durch das Kostenrisiko davon abgehalten werden, ihre Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat
