Urteil Koppelungsverbot bei Erwerb eines Grundstücks vom Architekten
Schlagworte
Koppelungsverbot bei Erwerb eines Grundstücks vom Architekten
Leitsatz
Das Koppelungsverbot greift grundsätzlich nicht ein, wenn ein Käufer ein Grundstück von einem Architekten erwirbt und sich ein Dritter aus Eigeninteresse an dem Verkaufsgeschäft verpflichtet, Honorar an den Architekten zu zahlen.
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