Urteil Kopien
Schlagworte
Kopien; Belege; Betriebskostenabrechnung; Zusendung
Leitsatz
Der Mieter hat einen Anspruch auf Zusendung der einer Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Belege gegen Kostenerstattung von 50 Pfennig pro Kopie.
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