Urteil Konventionalstrafe
Schlagworte
Konventionalstrafe; unverhältnismäßige Vertragsstrafe in Bauvertrag
Leitsatz
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Bauvertrag enthaltene Vereinbarung, wonach der Auftragnehmer, wenn er in Verzug gerät, für jeden Arbeitstag der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,5 %, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme zu zahlen hat, ist unwirksam.
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