Urteil Kontoblatt keine ausreichende Begründung für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Schlagworte
Kontoblatt keine ausreichende Begründung für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Leitsätze
1. Die Bezugnahme auf eine nicht unterschriebene Anlage wahrt nicht die Schriftform für eine außerordentliche fristlose Kündigung, wenn die Kündigung selbst keine ausreichende Begründung enthält.
2. Die Beifügung eines Kontoblattes als bloße Zusammenstellung von Zahlen ist keine ausreichende Begründung im Sinne des § 569 Abs. 4 BGB.
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