Urteil Konkursanfechtung, Voraussetzungen der Unentgeltlichkeit für -


Schlagworte

Konkursanfechtung, Voraussetzungen der Unentgeltlichkeit für -; Anfechtung, Voraussetzungen der - im Konkurs; Unentgeltlichkeit, - einer Zuwendung im Konkurs; Zuwendung, unentgeltliche -

Leitsätze

a) Wendet der Gemeinschuldner dem Empfänger etwas durch Lei stung an einen Dritten zu, ist für die Frage der Unentgeltlichkeit allein darauf abzustellen, ob der Empfän ger eine den Vermögenserwerb ausgleichende Leistung schuldet.

b) Hat sich der Gemeinschuldner verpflichtet, die für die Forderung eines Dritten mithaftende Person von ihrer Ausgleichspflicht im In nenverhältnis schenkungshalber freizustellen, so nimmt der Gemein schuldner mit der Leistung an den Dritten eine unentgeltliche Verfü gung vor, obwohl er dadurch zu gleich von einer eigenen Verbind lichkeit frei wird.

c) Hat der Gemeinschuldner ein Grundstück schenkweise übertra gen und sich darüber hinaus ver pflichtet, den Erwerber von den auf dem Grundstück ruhenden Lasten zu befreien, wird die Schenkung in soweit erst mit Befriedigung der dinglichen Gläubiger vollzogen.

d) Die von dem Gemeinschuldner zugunsten des Empfängers an ei nen Dritten erbrachte Leistung kann auch dann eine die Schenkungsan fechtung rechtfertigende unentgelt liche Verfügung darstellen, wenn sie erst nach Erlaß eines allgemei nen Veräußerungsverbots erfolgt ist.

e) Die nach Erlaß eines allgemeinen Veräußerungsverbots vorgenom mene Leistung des Gemeinschuld ners hat zu einer Gläubigerbe nachteiligung geführt, wenn die Realisierung eines auf die Unwirk samkeit der Leistung gestützten Be reicherungsanspruchs zweifelhaft erscheint.

f) Wer als Anfechtungsgegner eine unentgeltliche Zuwendung zurück gewähren muß, die er nach Erlaß eines allgemeinen Veräußerungs verbots durch Leistung an einen Dritten erhalten hat, kann einrede weise geltend machen, der Verwal ter schulde ihm Zug um Zug die Er klärung, daß er die Leistung an den Dritten als gegen die Masse wirk sam gelten lasse.

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