Urteil Konkurrenzschutzklausel


Schlagworte

Konkurrenzschutzklausel; Mietminderung; Minderung; Arztpraxis; Röntgenpraxis

Leitsätze

Der Anspruch auf Konkurrenzschutz des eine Röntgenpraxis betreibenden Radiologen wird nicht dadurch verletzt, daß der Vermieter im gleichen Gebäude Räume an einen Facharzt für Orthopädie und Sportmedizin überläßt, der sein Röntgengerät im wesentlichen zur Diagnose seiner Patienten nutzt und damit keine "Teil Röntgenpraxis" betreibt.

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