Urteil Konkreter Abzug von gleichzeitigen Instandsetzungskosten bei Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung
Schlagworte
Konkreter Abzug von gleichzeitigen Instandsetzungskosten bei Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung; Prozentsatz oder Pauschale reichen nicht aus; Vorlage von Schlussrechnungen
Leitsätze
1. Bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung müssen die Kosten der gleichzeitig durchgeführten Instandhaltung abgezogen werden, wobei eine konkrete Berechnung erforderlich ist. Ein nicht nachvollziehbarer Prozentsatz oder Pauschalbetrag reicht nicht.
2. Der Mieter, der die Modernisierungskosten substantiiert (mit Sachverständigengutachten) bestreitet, hat ein Zurückbehaltungsrecht, wenn nur Buchungslisten und nicht die Schlussrechnungen vorgelegt werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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