Urteil Konkrete Betriebskosten zur Umrechnung von Brutto- in Nettomiete beim Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Konkrete Betriebskosten zur Umrechnung von Brutto- in Nettomiete beim Mieterhöhungsverlangen; konkrete Betriebskosten aus fälligem Abrechnungszeitraum
Leitsätze
1. Ein Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete ist formell unwirksam, wenn nicht klargestellt ist, unter Berücksichtigung welcher (konkreter) Betriebskosten eine höhere Miete verlangt wird.
2. Bei anzugebenden konkreten Betriebskosten für die Wohnung ist eine Aufstellung hinreichend aktuell, wenn die angegebenen Beträge zumindest aus Zeiträumen stammen, für die eine Abrechnung schon fällig ist. (Leitsätze der Redaktion)
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