Urteil Konkrete Betriebskosten von der Bruttomiete abzuziehen
Schlagworte
Konkrete Betriebskosten von der Bruttomiete abzuziehen; Betriebskostenpauschale
Leitsätze
1. Ein Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel ist formell wirksam, wenn die durchschnittlichen Betriebskosten abgezogen werden.
2. Im Rechtsstreit ist der Anspruch auf Mieterhöhung jedoch nur dann begründet, wenn der Vermieter die konkreten Betriebskosten zum Zeitpunkt der Abgabe des Verlangens darlegt.
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