Urteil Konkrete Betriebskosten auch bei Sachverständigengutachten
Schlagworte
Konkrete Betriebskosten auch bei Sachverständigengutachten; fiktive Betriebskosten; Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete; Reihenhaus
Leitsatz
Ist ein Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete bei einem Reihenhaus mit einem Sachverständigengutachten begründet worden, das fiktive Betriebskosten enthält, muss der Vermieter im Rechtsstreit die konkreten Betriebskosten angeben.
(Leitsatz der Redaktion)
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