Urteil Konkludenter Vertragschluß nach Aufstellen einer Mülltonne
Schlagworte
Konkludenter Vertragschluß nach Aufstellen einer Mülltonne
Leitsatz
Ein konkludenter Vertragsschluß durch Aufstellen einer Mülltonne und anschließender Benutzung kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Tonne bereits durch einen Dritten vertraglich belegt ist. (Leitsatz der Redaktion)
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