Urteil Konkludenter neuer Mietvertrag mit Eigentümer nach Veräußerung


Schlagworte

Konkludenter neuer Mietvertrag mit Eigentümer nach Veräußerung; Beginn der Erklärungsfrist von sechs Monaten mit Begründung des neuen Mietverhältnisses

Leitsätze

1. Wird ein Mietvertrag durch schlüssiges Verhalten mit dem neu-en Eigentümer anstelle des bisherigen schriftlichen Vertrages mit dem Verwalter als Vermieter geschlossen, werden im Zweifel die Regelungen des schriftlichen Vertrages übernommen.

2. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des neuen Vermieters nach § 558 BGB beginnt mit der Begründung des neuen Mietverhältnisses.

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