Urteil Konkludente Umlage von Betriebskosten durch vorbehaltslose Zahlung auf Betriebskostenabrechnungen
Schlagworte
Konkludente Umlage von Betriebskosten durch vorbehaltslose Zahlung auf Betriebskostenabrechnungen
Leitsatz
Haben die Parteien die Umlage bestimmter Betriebskosten im Mietvertrag nicht vereinbart, stellt der Vermieter diese Betriebskosten aber während eines Zeitraums von 15 Jahren in die Betriebskosten-Abrechnungen ein, entrichtet der Mieter die sich aus diesen Abrechnungen ergebenden Nachzahlungsbeträge stets vorbehaltlos und akzeptiert er während dieses Zeitraums alle vom Vermieter vorgenommenen Erhöhungen der monatlichen Betriebskosten-Vorauszahlung, so haben die Parteien eine konkludente Vereinbarung über die Umlage dieser Betriebskosten getroffen.
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