Urteil Konkludente Änderung der Zweckbestimmung
Schlagworte
Konkludente Änderung der Zweckbestimmung; Gaststätte statt Laden; Verwirkung des Unterlassungsanspruchs
Leitsätze
1. Eine konkludente Änderung der Zweckbestimmung eines Teileigentums durch alle Wohnungseigentümer setzt voraus, daß diesen bewußt und von ihnen gewollt ist, eine auf Dauer angelegte Änderung herbeizuführen.
2. Die Nutzung eines Teileigentums als Gaststätte stört grundsätzlich mehr als eine Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung als Laden.
3. Zeitmoment und Umstandsmoment als Voraussetzungen der Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs.
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