Urteil Konkludente Abnahme einer Architektenleistung


Schlagworte

Konkludente Abnahme einer Architektenleistung

Leitsatz

Die konkludente Abnahme einer Architektenleistung kann darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezug des fertiggestellten Bauwerks und Ablauf einer Prüfungsfrist von sechs Monaten keine Mängel der Architektenleistungen rügt (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - VII ZR 64/09, BauR 2010, 795 = NZBau 2010, 318).

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