Urteil komplexer Wohnungsbau
Schlagworte
komplexer Wohnungsbau; Wohnungsneubau; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund
Leitsatz
Ob ein Fall des komplexen Wohnungsbaus vorliegt, richtet sich noch nach der bestimmten Normierung des DDR-Rechts. Hiernach gehört der Neubau von volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungen einschließlich des Wohnungsbaues in innerstädtischen Gebieten zu den Investitionen des komplexen Wohnungsbaus.
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