Urteil Komplette Gewerbenutzung bei vereinbarter teilgewerblicher Nutzung als Scheingeschäft und Verletzung der Schriftform
Schlagworte
Komplette Gewerbenutzung bei vereinbarter teilgewerblicher Nutzung als Scheingeschäft und Verletzung der Schriftform
Leitsatz
Ist in einem langfristigen Mietvertrag eine Wohnung zur teilgewerblichen Nutzung überlassen worden, wobei in Wahrheit eine Nutzung zu Wohnzwecken nicht vereinbart war, ist die gesetzliche Schriftform nicht gewahrt, so daß nach § 566 BGB das Mietverhältnis vorfristig gekündigt werden kann.
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