Urteil Kommunalisierungsauftrag
Schlagworte
Kommunalisierungsauftrag; öffentliches Finanzvermögen
Leitsatz
Der nach Maßgabe der Vorschriften des § 1 Abs. 1 Sätze 2 und 3 TreuhG bestehende Kommunalisierungsauftrag des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV bezieht sich auf dasjenige öffentliche Finanzvermögen, welches tatsächlich für öffentliche Zwecke und Aufgaben genutzt wird, die nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes von den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG wahrgenommen werden.
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