Urteil Kommanditisten
Schlagworte
Kommanditisten; Kommanditgesellschaft; Quorum; Betriebsfortführung; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Geschäftsbetriebseinstellung
Leitsätze
Stellen die Kommanditisten einer in Volkseigentum übergegangenen Kommanditgesellschaft mit ausreichendem Quorum bei der Treuhandanstalt einen Antrag auf Privatisierung und weisen sie dabei darauf hin, daß es sich um Vermögen der "ehemaligen Ziegelei K." handele, so ist das so anzusehen, als ob der Betrieb nicht fortgeführt werden solle. Die Rückgabe der Vermögenswerte hat dann an die Kommanditisten und nicht an die ehemalige Gesellschaft und damit an die Treuhandanstalt zu erfolgen.
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