Urteil Komfortzuschlag und Ersatzbeschaffung des Mieters
Schlagworte
Komfortzuschlag und Ersatzbeschaffung des Mieters; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mieterhöhung; Komfortzuschlag; Bad; Durchlauferhitzer; Ersatzbeschaffung; Ausstattungsmerkmal; Mangelbeseitigung
Leitsatz
Für die Zulässigkeit der Forderung des Komfortzuschlages für ein vorhandenes Badezimmer ist es ohne Bedeutung, wenn der vom Vermieter gestellte Durchlauferhitzer defekt war und der Mieter sich auf eigene Kosten einen neuen anschaffte.
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