Urteil Komfortzuschlag ohne vorherige Mieterhöhung
Schlagworte
Komfortzuschlag ohne vorherige Mieterhöhung; Altbauwohnraum; Preisbindung; Mieterhöhung; Komfortzuschlag; Durchlauferhitzer
Leitsatz
Die reine Berechtigung des Vermieters zu einer Mieterhöhung nach § 11 AMVOB schließt, wenn er die Berechtigung nicht ausgenutzt hat, die Erhebung des Komfortzuschlages gem. § 2 12. BMG nicht aus.
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