Urteil Komfortzuschlag für Ausstattungsmerkmal "Bad"
Schlagworte
Komfortzuschlag für Ausstattungsmerkmal "Bad"; Kohlebadeofen; Warmwasserbereiter; Komfortzuschlag
Leitsatz
Ein Kohlebadeofen ist kein Warmwasserbereiter im Sinne des § 2 Abs. 3 XII. BMG.
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