Urteil Komfortzuschlag
Schlagworte
Komfortzuschlag; Bad - Komfortzuschlag; erneuertes Bad - Komfortzuschlag; erstmalige Einrichtung des Bades - kein Komfortzuschlag
Leitsatz
Wird ein Bad, das bisher mit Kohlebadeofen ausgestattet war, völlig und umfassend erneuert, so handelt es sich um eine erstmalige Einrichtung im Sinne des § 2 XII. BMG.
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