Urteil Komfortzuschlag
Schlagworte
Komfortzuschlag; Bad - Komfortzuschlag; Bad - Ersatz des Kohlebadeofens durch anderen Warmwasserbereiter; Warmwasserbereiter - Komfortzuschlag
Leitsatz
Der Vermieter kann keinen Komfortzuschlag für Bad erheben, wenn der Mieter den vorhandenen Kohlebadeofen durch einen anderen Warmwasserbereiter ersetzt hat.
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