Urteil Komfortzuschlag
Schlagworte
Komfortzuschlag; Sammelheizung - Komfortzuschlag; Mieterhöhungserklärung - Komfortzuschlag; Mieterhöhungserklärung - Wertverbesserungszuschlag; Mieterhöhungserklärung - Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag - Mieterhöhungserklärung; Modernisierungszuschlag - Mieterhöhungserklärung
Leitsatz
Ein Komfortzuschlag ist wegen Vorhandensein einer Sammelheizung nur zulässig, wenn alle Räume mit Sammelheizung ausgestattet sind.
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