Urteil Komfortzuschlag
Schlagworte
Komfortzuschlag; Bad - Komfortzuschlag; unbeheiztes Bad - kein Komfortzuschlag
Leitsatz
Ein Komfortzuschlag für eine mit einem Bad ausgestattete Altbauwohnung ist nicht zulässig, wenn das Bad vermieterseits nicht mit einer Heizmöglichkeit ausgestattet ist (bzw. der Badeofen nicht funktionstüchtig ist).
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