Urteil Kombinierte Vereinbarung von Miet- oder Pachtvertrag mit Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit


Schlagworte

Kombinierte Vereinbarung von Miet- oder Pachtvertrag mit Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit; Räumung und Herausgabe eines Golfplatzes

Leitsätze

1. Eine Vereinbarung, bei der zwei Nutzungsrechte (hier: Pachtverhältnis und Beschränkung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit) gleichen oder ähnlichen Inhalts nebeneinander entstehen, bedarf als Ausnahmefall einer zweifelsfreien, in der Regel ausdrücklichen Abrede.

2. Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach § 1090 BGB kann auch lediglich als eine dingliche Sicherheit für das durch einen Miet- oder Pachtvertrag begründete schuldrechtliche Nutzungsrecht vereinbart werden; die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich in diesem Fall aus dem schuldrechtlichen Nutzungsverhältnis, und das dingliche Recht wird im Verhältnis der Vertragsparteien untereinander regelmäßig nicht ausgeübt.

(Leitsätze der Redaktion)

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