Urteil Kochgelegenheit
Schlagworte
Kochgelegenheit; Mietvertrag-Umfang der Gebrauchsgewährungspflicht; vertragsgemäßer Gebrauch der Miete; Mindestausstattung einer Wohnung; Mietkaution; Sicherheitsleistung; Vereinbarung einer Sicherheitsleistung (hier: ohne Sicherungszweck als preisrechtswidrige Leistung)
Leitsatz
1. Eine zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Wohnung setzt das Vorhandensein einer Kochgelegenheit mit mindestens zwei unabhängig voneinander zu benutzenden Kochplatten oder Flammen voraus.
2. Wird die Sicherungsabrede für eine Mietkaution durch ein Bankinstitut erweitert, das auf Veranlassung des Vermieters eingeschaltet wurde, so muß sich der Vermieter das Handeln der Bank gem. § 278 BGB zurechnen lassen.
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