Urteil Klingelanlage
Schlagworte
Klingelanlage; Gegensprechanlage; Türöffneranlage: Ankündigungspflicht; Modernisierung; Bagatellmaßnahme
Leitsatz
Für den Einbau einer Klingel-, Gegensprech- und Türöffneranlage ist eine vor-herige Ankündigung gem. § 541 b Abs. 2 Satz 4 BGB nicht erforderlich.
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