Urteil Klingel-Gegensprechanlage
Schlagworte
Klingel-Gegensprechanlage; Instandsetzungsmaßnahme; Wohnungseigentum; bauliche Ver- änderung
Leitsatz
Der Einbau einer Klingel Gegensprechanlage ist keine bauliche Veränderung i. S. d. § 22 Abs. 1 WEG, sondern eine Instandsetzungsmaßnahme, die mehrheitlich beschlossen werden kann.
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