Urteil Kleinreparaturklausel


Schlagworte

Kleinreparaturklausel; Instandhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht

Leitsatz

Die mietvertragliche Bestimmung, wonach der Mieter die Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, die Heiz- und Kocheinrichtungen, die Fenster- und Türverschlüsse sowie die Verschlußeinrichtungen von Fensterläden in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten hat, stellt grundsätzlich eine zulässige Übertragung der Instandhaltungspflicht, nicht aber der Instandsetzungspflicht dar.

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