Urteil Kleinreparatur
Schlagworte
Kleinreparatur; Kleinstreparatur; Kostentragung; Kleinreparaturklausel; Handwerker; Erfüllungsgehilfe
Leitsatz
Das Risiko eines Fehlschlags einer Kleinstreparatur trägt auch bei einer wirksam vereinbarten Kleinreparaturvornahmeklausel grundsätzlich der Vermieter.
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