Urteil Kleingartenanlage als gemeinschaftliche Anlage
Schlagworte
Kleingartenanlage als gemeinschaftliche Anlage; mindestens fünf Einzelgärten; Erschließungsanlage
Leitsatz
Eine Kleingartenanlage setzt voraus, daß mindestens fünf Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen zusammengefaßt sind. Ein schmaler und kurzer Stichweg, der nur eine geringe Anzahl von kleingärtnerisch genutzten Flächen erschließt, ist keine gemeinschaftliche Anlage. (Leitsatz der Redaktion)
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