Urteil Kleingartenanlage
Schlagworte
Kleingartenanlage; Kündigung der mit dem früheren Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge
Leitsätze
a) Die mit dem früheren Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge können von dem Landkreis gekündigt werden.
b) Auch nach Auflösung der mit dem Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge kann ein Kleingartenverein die ihm von der LPG zur Errichtung einer Kleingartenanlage überlassenen Flächen vorläufig weiter nutzen und ausbauen.
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