Urteil Kleinere Instandhaltungen
Schlagworte
Kleinere Instandhaltungen; Reinigung des Badewannenabflusses
Leitsätze
1. Der Mieter ist nicht verpflichtet, den im Fußboden liegenden Traps des Badewannenabflusses regelmäßig zu reinigen.
2. Das gilt auch dann, wenn der Mieter kleinere Instandhaltungen nach § 28 Abs. 3 II. BV übernommen hat.
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