Urteil Klausel über Instandhaltungspflicht für Teppichboden durch Mieter als bloße Freizeichnung
Schlagworte
Klausel über Instandhaltungspflicht für Teppichboden durch Mieter als bloße Freizeichnung
Leitsatz
Eine Regelung, wonach Instandhaltung, Ausbesserung und Erneuerung der Auslegware Sache des Mieters ist, enthält eine bloße Freizeichnung des Vermieters und begründet keinen Anspruch des Vermieters auf Leistung nach Beendigung des Mietverhältnisses.
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