Urteil Klagezustellung an ins Ausland verzogenen Mieter
Schlagworte
Klagezustellung an ins Ausland verzogenen Mieter
Leitsatz
Wird dem Vermieter die Anschrift des ins Ausland verzogenen Mieters mitgeteilt, kann eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nicht wirksam an die Anschrift der gemieteten Wohnung im Inland erfolgen.
(Leitsatz der Redaktion)
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