Urteil Klagerücknahme und Kostenregelung im Vergleich
Schlagworte
Klagerücknahme und Kostenregelung im Vergleich
Leitsatz
Bei Rücknahme der Klage nach einem Vergleich geht die im Vergleich getroffene Kostenregelung auch im Verhältnis zum Streithelfer der gesetzlichen Regelung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO vor (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 3. April 2003 - V ZB 44/02, BGHZ 154, 351).
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