Urteil Klagerücknahme nach Zustellung


Schlagworte

Klagerücknahme nach Zustellung

Leitsätze

1. Wird der Anspruch des Kl. vor Rechtshängigkeit erfüllt, ist die Klage unverzüglich zurückzunehmen. Bei einer Rücknahme kurz nach Zustellung der Klage hat der Kl. die Kosten zu übernehmen.

2. Der Gebührenstreitwert für eine Einzelfrage aus dem Mietrecht (der Instandsetzungsklage) kann nicht höher angesetzt werden als für die Frage nach dem Bestand des Mietverhältnisses, so daß vom Jahresbetrag der fiktiven Minderung auszugehen ist.

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