Urteil Klagerücknahme
Schlagworte
Klagerücknahme; Kostenentscheidung; Wegfall der Klageveranlassung
Leitsatz
Das Gericht kann unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen die Kosten des Verfahrens auch dann dem Schuldner auferlegen, wenn der Anlaß zur Einreichung der Klage schon vor Anhängigkeit der Sache weggefallen ist und die Klage daraufhin unverzüglich zurückgenommen wird. (Leitsatz der Redaktion)
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