Urteil Klagefristbeginn
Schlagworte
Klagefristbeginn; Rechtsmittelbelehrung; Gerichtszuständigkeit; örtlicher Gerichtsstand; Landwirtschaftsgut; Unternehmen
Leitsätze
1. Eine Rechtsmittelbelehrung, in der ein örtlich unzuständiges Gericht angegeben wird, setzt die Klagefrist des § 74 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 VwGO nicht in Lauf.
2. Ein Rückgabeanspruch und ein hierauf bezogener Ausgleichsleistungsanspruch im Hinblick auf ein landwirtschaftliches Gut kann in Bezug auf die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 52 VwGO wegen der besonderen Beziehung zu Grundstücken nicht einem Anspruch auf Rückgabe von Rechten an einem Unternehmen gleichgesetzt werden. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach § 52 Nr. 1 VwGO.
3. § 17 a Abs. 5 GVG hindert grundsätzlich eine Prüfung der Rechtswegzuständigkeit sowie bei entsprechender Anwendung eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeit nur, wenn diese als (eigenständige) Zulässigkeitsvoraussetzungen den unmittelbaren Gegenstand einer (erneuten) Prüfung durch das Rechtsmittelgericht bilden.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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