Urteil Klagebefugnis der Gesellschaft
Schlagworte
Klagebefugnis der Gesellschaft
Leitsatz
Klagen die Gesellschafter zum Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehörende Ansprüche ein, so ist das Rubrum dahin zu berichtigen, daß Kl. die aus den im Klagerubrum genannten Personen bestehende Gesellschaft ist. (Leitsatz der Redaktion)
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