Urteil Klagebefugnis
Schlagworte
Klagebefugnis; Kommune; Anfechtungsklage; Insichprozeß; Rechtsschutzbedürfnis
Leitsatz
1. Eine Kommune ist als Eigentümerin klagebefugt nach § 42 Abs. 2 VwGO, einen stattgebenden Restitutionsbescheid ihres Oberbürgermeisters anzufechten .
2. Der Insichprozeß einer als Eigentümerin verfügungsberechtigten Gemeinde gegen einen Restitutionsverwaltungsakt "ihrer" Behörde zugunsten des Antragstellers ist zulässig; insbesondere hat die Gemeinde insoweit ein Rechtsschutzbedürfnis.
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