Urteil Klagebefugnis
Schlagworte
Klagebefugnis; Drittschutz; subjektives öffentliches Recht; Zubehörräume; Ausbau
Leitsatz
Eine gem. § 7 Abs. 4 NMVO 1970 erteilte Genehmigung für den Ausbau von Zubehörräumen öffentlich geförderter Wohnungen vermag keine Rechtsverletzung der Mieter zu begründen.
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